# Diana’s Fahrschule

> Persönliche Automatik-Fahrstunden der Kategorie B in Thalwil, Rüschlikon, Kilchberg und Umgebung. Diana begleitet Fahrschülerinnen und Fahrschüler seit 2004 ruhig, geduldig und strukturiert im Audi Q2.

Quelle: https://dianas.ch/
Sprache: Deutsch (de-CH). Inhaltlich aktualisiert: 17. Oktober 2026.
Diese Fassung bündelt die öffentlichen Informationen der Website, einschliesslich der eigenständigen Seiten für AGB, Impressum und Datenschutz. Termin- und Treffpunktvereinbarungen erfolgen direkt mit Diana.

## Fahrschule und Kontakt

- Name: Diana’s Fahrschule.
- Inhaberin: Diana Papaioannou.
- Rechtsform: Einzelunternehmen.
- Adresse: Loostrasse 19, 8803 Rüschlikon, Schweiz.
- Telefon: [076 320 03 00](tel:+41763200300).
- WhatsApp: https://wa.me/41763200300.
- E-Mail: [info@dianas.ch](mailto:info@dianas.ch).
- Offizielle und kanonische Website: https://dianas.ch/.

## Unterricht und Fahrlehrerin

Seit 2004 begleitet Diana Fahrschülerinnen und Fahrschüler im Raum Zürich und am linken Zürichseeufer. Der Unterricht ist persönlich im 1:1-Format, ruhig, geduldig und strukturiert. Fehler gehören zum Lernen: Diana erklärt Zusammenhänge verständlich, richtet jede Lektion am Lernstand aus und arbeitet mit einem klaren Lernplan.

Das Angebot richtet sich an Anfängerinnen und Anfänger, Personen mit vorhandener Fahrpraxis, Fahrschul-Wechsler, Lernende in der Prüfungsvorbereitung, Personen mit einer Kontrollfahrt zur Umschreibung ausländischer Führerausweise sowie Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger.

## Leistungen

### Automatik-Fahrstunden Kategorie B

Persönlicher 1:1-Fahrunterricht im Audi Q2 (Automatik, Kategorie B). Ruhig, geduldig und strukturiert, für den Einstieg oder aufbauend auf vorhandener Fahrpraxis. Eine Lektion dauert 50 Minuten.

### Vorbereitung auf Kontrollfahrten

Gezielte Vorbereitung auf Kontrollfahrten bei der Umschreibung ausländischer Führerausweise.

### Auffrischungsstunden

Individuelle Fahrstunden für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, um die Fahrpraxis und Sicherheit aufzufrischen.

### Praktische Prüfungsvorbereitung

Realitätsnahes Training relevanter Verkehrssituationen, Manöver und selbstständiger Entscheidungen im Prüfungsgebiet Zürich-Albisgüetli.

## Fahrzeug, Dauer und Region

- Fahrschulauto: Audi Q2, Automatik, Führerausweiskategorie B.
- Fahrlektion: 50 Minuten, inklusive Begrüssung, Schlussbesprechung und Terminplanung.
- Doppellektion: 100 Minuten.
- Region: Thalwil, Rüschlikon, Kilchberg und nähere Umgebung am linken Zürichseeufer.
- Individueller Treffpunkt: wird persönlich mit Diana vereinbart; die Geschäftsadresse ist kein automatisch vereinbarter Treffpunkt.
- Prüfungsvorbereitung: im Gebiet rund um das Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgüetli.
- Die geografisch vereinfachte Karte auf der Website basiert auf Geodaten des Kantons Zürich. Die Ortsmarkierungen zeigen Gemeinden und keine festgelegten Treffpunkte oder Fahrstrecken.

## Preise in Schweizer Franken

| Angebot | Umfang | Gesamtpreis | Preis pro Lektion |
| --- | --- | --- | --- |
| Kennenlern-Lektion | 1 × 50 Min. | CHF 75 | CHF 75 |
| Einzellektion ohne Abo | 1 × 50 Min. | CHF 100 | CHF 100 |
| 5er Abo Kompakt | 5 × 50 Min. | CHF 490 | CHF 98 |
| 10er Abo | 10 × 50 Min. | CHF 970 | CHF 97 |
| 15er Abo | 15 × 50 Min. | CHF 1'425 | CHF 95 |
| 20er Abo | 20 × 50 Min. | CHF 1'860 | CHF 93 |

- **Kennenlern-Lektion:** Einmalige unverbindliche Kennenlern-Lektion à 50 Minuten, ohne Grundpauschale.
- **Einzellektion ohne Abo:** Eine Fahrlektion à 50 Minuten zum regulären Einzeltarif. Die einmalige Grund- und Versicherungspauschale ist bei Ausbildungsstart separat fällig.
- **5er Abo Kompakt:** Fünf Lektionen à 50 Minuten für Kontrollfahrten, Fahrschulwechsel, Wiedereinstieg oder Prüfungsvorbereitung. Grund- und Versicherungspauschale separat.
- **10er Abo:** Zehn Lektionen à 50 Minuten. CHF 97 pro Lektion. Grund- und Versicherungspauschale separat.
- **15er Abo:** Fünfzehn Lektionen à 50 Minuten. CHF 95 pro Lektion. Grund- und Versicherungspauschale separat.
- **20er Abo:** Zwanzig Lektionen à 50 Minuten. CHF 93 pro Lektion. Grund- und Versicherungspauschale separat.

Die Kennenlern-Lektion kostet einmalig CHF 75 statt des regulären Einzeltarifs von CHF 100 und wird ohne Grundpauschale angeboten. Der 5er-Tarif entspricht CHF 98 pro Lektion. Gegenüber Einzellektionen beträgt die Ersparnis beim 10er-Abo CHF 30, beim 15er-Abo CHF 75 und beim 20er-Abo CHF 140. Das 15er-Abo ist auf der Website als beliebteste Option gekennzeichnet; das 20er-Abo hat den niedrigsten Lektionspreis.

### Fairer Zeit-Vergleich

50 statt 45 Minuten. 5 Minuten mehr Zeit zum Üben – bei jeder Fahrlektion. 75 Minuten mehr im 15er-Abo

Bei Diana dauert eine Fahrlektion 50 Minuten. Gegenüber einer 45-minütigen Lektion sind das 5 Minuten mehr. Im 15er-Abo ergeben 15 Lektionen insgesamt 75 Minuten zusätzliche Lernzeit.

Rechenbasis: 15 × 50 Minuten = 750 Minuten; 15 × 45 Minuten = 675 Minuten; Differenz = 75 Minuten. CHF 90 ÷ 45 × 50 = CHF 100. Die Vergleichsrechnung verwendet das im Banner genannte Beispiel und ist kein Preisangebot einer bestimmten anderen Fahrschule.

### Einmalige Grund- und Versicherungspauschale

Einmalig CHF 100 bei regulärem Ausbildungsstart, separat zum Lektions- oder Abopreis. Für die Kennenlern-Lektion fällt keine Grundpauschale an.

Die vollständigen Bedingungen stehen auf der eigenständigen [AGB-Seite](https://dianas.ch/agb).

### Planung, Bezahlung und Gültigkeit

- Kennenlern-Lektion: Zahlung direkt vor oder nach der Stunde per TWINT, bar oder nach Absprache.
- Abos: vollständig im Voraus, innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung beziehungsweise vor der zweiten Abo-Lektion.
- Gültigkeit: zwölf Monate ab Kaufdatum. Bei Krankheit, Unfall oder Militärdienst ist eine Verlängerung gegen Nachweis möglich.
- Restlektionen nach bestandener Prüfung: für Prüfungstag oder Weiterbildung nutzbar beziehungsweise innerhalb der Gültigkeit einmalig kostenlos übertragbar. Bedingungen und Ausnahmen gemäss AGB.
- Ausbildungsabbruch: Abrechnung der erbrachten Leistungen zum vereinbarten Tarif, zulässige offene Forderungen und Rückzahlungspflichten gemäss AGB. Zwingende Kündigungs- und Rückerstattungsrechte bleiben gewahrt.
- Terminabsagen: mindestens 24 fortlaufende Stunden im Voraus, auch am Wochenende und an Feiertagen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die Lektion verrechnet beziehungsweise vom Abo abgezogen.
- Prüfungstag: Abrechnung nach effektivem Zeitaufwand, in der Regel zwei bis zweieinhalb Lektionen; amtliche Gebühren separat.

Die vollständigen AGB auf https://dianas.ch/agb enthalten die Detailbedingungen und Hinweise zur Vertragsvereinbarung.

## Ablauf einer Anfrage

1. Diana per WhatsApp den aktuellen Lernstand, Wohnort und mögliche Zeiten mitteilen.
2. Diana persönlich kennenlernen und gemeinsam den Ausbildungsbedarf einschätzen.
3. Verkehrssituationen und Manöver Schritt für Schritt trainieren.
4. Realitätsnah und strukturiert auf die praktische Fahrprüfung vorbereiten.

Das Kontaktformular öffnet eine vorbereitete WhatsApp-Anfrage. Es speichert die Eingaben nicht auf der Website und verschickt keine Nachricht automatisch. Die Nachricht wird von der anfragenden Person in WhatsApp gesendet.

## Häufige Fragen

### Was brauche ich für meine erste Fahrstunde?

Bring deinen gültigen Lernfahrausweis mit. Wenn du eine Sehhilfe benötigst, gehört diese natürlich ebenfalls dazu. Schreib Diana vorab kurz, wie viel Erfahrung du bereits hast.

### Bietest du Automatik- oder Schaltfahrstunden an?

Du lernst bei Diana in einem modernen, übersichtlichen Audi Q2 (Automatik, Kategorie B).

### Wo holst du mich ab?

Die Fahrstunden finden in Thalwil, Rüschlikon, Kilchberg und Umgebung statt. Den passenden Treffpunkt vereinbarst du direkt mit Diana.

### Wie lange dauert eine Fahrlektion?

Eine Lektion dauert 50 Minuten. Je nach Lernziel könnt ihr auch längere Einheiten persönlich vereinbaren.

### Wie viele Fahrstunden werde ich benötigen?

Das ist individuell und hängt von deiner Vorerfahrung, privaten Übungsfahrten und deinem Lerntempo ab. Diana gibt dir nach den ersten Lektionen eine ehrliche Einschätzung.

### Kann ich wechseln, wenn ich schon woanders begonnen habe?

Ja. Diana schaut mit dir an, wo du stehst, was bereits sicher sitzt und welche Themen ihr gezielt vertiefen solltet.

### Wie und wann bezahle ich?

Du startest unverbindlich mit einer Kennenlern-Lektion (CHF 75) ohne Grundpauschale. Bei regulärem Ausbildungsstart fällt einmalig CHF 100 für Administration und Versicherung an. Abos sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, spätestens vor der zweiten Abo-Lektion, vollständig zu bezahlen und ab Kaufdatum 12 Monate gültig. Restlektionen nach bestandener Prüfung kannst du nach Absprache einmalig kostenlos übertragen. Für Ausbildungsabbruch und Abrechnung gelten die AGB; gesetzliche Rückerstattungsrechte bleiben gewahrt.

### Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?

Vereinbarte Fahrstunden können bis 24 Stunden im Voraus kostenlos verschoben oder abgesagt werden. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die Lektion verrechnet.

### Wie läuft die Prüfungsvorbereitung ab?

Ihr übt relevante Verkehrssituationen, Manöver und selbstständiges Entscheiden realitätsnah. Diana zeigt dir klar, wo du bereits sicher bist und was noch Aufmerksamkeit braucht.

### Was gilt für die zwölfmonatige Lernphase?

Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag erwirbt, muss grundsätzlich eine zwölfmonatige Lernphase absolvieren. Für die aktuellsten Regeln verweist Diana auf die offiziellen Informationen des Kantons Zürich.

## Bewertungen und externe Profile

Die Website zeigt gekennzeichnete Auszüge aus drei Bewertungen auf [Superfahrlehrer](https://www.superfahrlehrer.ch/de/fahrlehrer/id/diana-s-fahrschule) mit Link zur Quelle. Die Plattformen werden getrennt dargestellt; die Bewertungszahlen werden nicht zusammengezählt.

- [Google](https://maps.app.goo.gl/SQF6Q5As1vMFLaqy8): 4.5 von 5 Sternen, 8 Bewertungen (geprüft am 2026-10-14).
- [Superfahrlehrer](https://www.superfahrlehrer.ch/de/fahrlehrer/id/diana-s-fahrschule): 5.0 von 5 Sternen, 41 Bewertungen (geprüft am 2026-10-14).
- [Fahrlehrervergleich](https://www.fahrlehrervergleich.ch/d/fahrschulen/diana-s-fahrschule-d:2yhpS1naE): 5.0 von 5 Sternen, 26 Bewertungen (geprüft am 2026-10-14).

Diana ist auf [Superfahrlehrer](https://www.superfahrlehrer.ch/de/fahrlehrer/id/diana-s-fahrschule) als „Sehr guter Fahrlehrer 2023“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung bezieht sich auf das genannte Jahr. [Offizielles Instagram-Profil](https://www.instagram.com/dianas_fahrschule/). Die Galerie «Dein Führerschein-Moment» zeigt ausgewählte Prüfungserfolge von Alex, Nicole und Chris. Die Vorschaubilder werden direkt von dieser Website geladen; jeder Bildlink öffnet den jeweiligen Originalbeitrag auf Instagram. Die Auswahl ist redaktionell gepflegt und kein automatisch aktualisierter Feed.

## Impressum

Seite: https://dianas.ch/impressum · Stand: 14. Oktober 2026

### Anbieterin
**Diana’s Fahrschule**
Inhaberin und verantwortlich für die Inhalte: Diana Papaioannou
Loostrasse 19
8803 Rüschlikon
Schweiz
Rechtsform: Einzelunternehmen

### Kontakt
Telefon: 076 320 03 00
E-Mail: info@dianas.ch
Termine und Treffpunkte werden persönlich vereinbart. Die Geschäftsadresse ist kein automatisch vereinbarter Treffpunkt für Fahrstunden.

### Website und externe Angebote
Diese Website informiert über die Fahrschule und ermöglicht Kontaktanfragen. Eine Anfrage wird erst nach persönlicher Vereinbarung und Bestätigung zur verbindlichen Buchung. Massgebend sind die [AGB](https://dianas.ch/agb).
Externe Links führen zu Angeboten anderer Betreiber. Für deren Inhalte und Datenbearbeitung sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Hinweise auf fehlerhafte Informationen können an die oben genannte E-Mail-Adresse gesendet werden.

### Urheberrechte
Die Rechte an eigenen Texten, Gestaltung und Bildern liegen bei Diana’s Fahrschule oder den jeweiligen Rechteinhabern. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben vorbehalten. Eine weitergehende Verwendung setzt die erforderliche Zustimmung voraus. Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sind zu beachten.

## Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Seite: https://dianas.ch/agb · Stand: 14. Oktober 2026

### 1. Anbieterin und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Fahrschulleistungen von Diana’s Fahrschule, Inhaberin Diana Papaioannou, Loostrasse 19, 8803 Rüschlikon, Schweiz. Sie umfassen Kennenlernlektionen, Einzellektionen, Abonnemente, Auffrischungsstunden, die Vorbereitung auf Kontrollfahrten und die Begleitung zur praktischen Führerprüfung. Individuell vereinbarte Bedingungen gehen diesen AGB vor. Zwingendes Recht bleibt vorbehalten.

### 2. Anfrage, Vertragsabschluss und geltende Fassung
Eine Anfrage über die Website, WhatsApp, Telefon oder E-Mail ist noch keine verbindliche Buchung. Eine Buchung wird verbindlich, wenn Leistung, Termin oder Abonnement und Preis vereinbart sind und Diana die Buchung bestätigt. Vor dem Vertragsabschluss werden diese AGB zugänglich gemacht und ausdrücklich in die Vereinbarung einbezogen. Insbesondere wird auf die Schadenregelung in Ziffern 9 bis 11 hingewiesen.
Es gilt die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung. Änderungen gelten nur für neue Buchungen oder nach gesonderter Vereinbarung; bestehende Abonnemente und bereits bestätigte Termine werden nicht einseitig rückwirkend geändert. Bei minderjährigen Personen ist die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertretung einzuholen. Eine Zahlungsverpflichtung der Eltern entsteht nur, wenn sie diese selbst übernehmen oder eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht.

### 3. Unterricht, Lektionsdauer und Treffpunkt
Der Unterricht erfolgt persönlich im Audi Q2 mit Automatikgetriebe, Kategorie B. Eine Lektion dauert 50 Minuten inklusive Begrüssung, Instruktion, praktischer Übungen, Schlussbesprechung und Terminplanung. Eine vereinbarte Doppellektion dauert 100 Minuten. Treffpunkte werden individuell in Rüschlikon, Thalwil, Kilchberg oder Umgebung vereinbart; die Geschäftsadresse ist kein automatisch vereinbarter Treffpunkt.
Ausbildungsziele und Übungen richten sich nach Lernstand, Verkehrssituation und Sicherheit. Bei Anfängerinnen und Anfängern beginnt die Kennenlernlektion in der Regel in einer ruhigen, verkehrsarmen Umgebung. Ort und Ablauf entscheidet Diana situationsgerecht. Auch dort gelten die Schaden- und Versicherungsbedingungen. Die Buchung garantiert weder eine bestimmte Anzahl benötigter Lektionen noch das Bestehen einer Prüfung.

### 4. Preise und einmalige Pauschale
Es gelten die bei der Buchung vereinbarten Preise in Schweizer Franken. Die aktuellen Tarife sind: Kennenlernlektion CHF 75, Einzellektion CHF 100, 5er Abo CHF 490, 10er Abo CHF 970, 15er Abo CHF 1’425 und 20er Abo CHF 1’860. Alle Lektionen dauern 50 Minuten. Preisänderungen gelten nicht für bereits bezahlte Abonnemente oder zuvor verbindlich vereinbarte Leistungen.
Die Kennenlernlektion ist einmal pro Person erhältlich und wird ohne Grundpauschale angeboten. Bei Beginn der regulären Ausbildung, ab der zweiten Lektion oder bei Abschluss eines Abonnements, wird einmalig eine Administrations- und Versicherungspauschale von CHF 100 erhoben. Sie wird nicht bei jedem Folgeabonnement erneut verlangt. Die Kennenlernlektion ist nicht im Abo-Preis enthalten. Die Pauschale beinhaltet keine Befreiung vom Selbstbehalt gemäss Ziffer 10. Amtliche Gebühren sind separat zu bezahlen.

### 5. Zahlung und offene Forderungen
Kennenlern- und Einzellektionen werden direkt vor oder nach der Lektion bar, per TWINT oder nach ausdrücklicher Vereinbarung bezahlt. Abonnemente sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung, spätestens vor der zweiten Abo-Lektion, vollständig zu bezahlen. Abweichende Zahlungspläne bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Bei offenen, fälligen Beträgen kann Diana weitere Leistungen nach Mitteilung bis zur Zahlung aussetzen. Gesetzlich geschuldete Verzugszinsen und nachgewiesene, rechtlich ersatzfähige Kosten bleiben vorbehalten. Eine bereits bezahlte Leistung wird nicht rückwirkend verteuert, nur weil spätere Zahlungen ausbleiben.

### 6. Gültigkeit, Restlektionen und Ausbildungsende
Abonnemente sind zwölf Monate ab Kaufdatum gültig. Vereinbarte Termine müssen innerhalb dieser Frist stattfinden. Bei längeren Unterbrüchen wegen Krankheit, Unfall oder Militärdienst wird die Gültigkeit um den nachgewiesenen Unterbruch verlängert. Der Unterbruch ist möglichst früh mitzuteilen. Verhindert Diana selbst den Bezug vereinbarter Lektionen, wird eine angemessene Verlängerung oder Abrechnung angeboten. Zwingende Ansprüche bleiben auch bei Ablauf der Gültigkeit bestehen.
Nach bestandener Prüfung können Restlektionen innerhalb der Gültigkeit für freiwilliges Weiterbildungstraining genutzt oder einmalig kostenlos an eine Drittperson übertragen werden. Die Übertragung ist vorab mit Diana zu vereinbaren; die neue Person muss die Voraussetzungen für den Unterricht erfüllen. Die bereits verbrauchte Administrationspauschale wird nicht übertragen; eine für die neue Person anfallende Pauschale wird vor deren Buchung mitgeteilt.
Die Ausbildung kann im Rahmen des anwendbaren Rechts beendet werden. Beendigung und offene Termine sind Diana mitzuteilen. Bereits erbrachte Lektionen werden zum vereinbarten Tarif und nicht automatisch rückwirkend zum höheren Einzeltarif abgerechnet. Zulässige Forderungen aus reservierten Terminen gemäss Ziffer 7 sowie nachgewiesene Ansprüche bei einer Kündigung zur Unzeit können berücksichtigt werden. Ein verbleibendes rückzahlungspflichtiges Guthaben wird abgerechnet und innerhalb von 30 Tagen nach Klärung der Abrechnung zurückbezahlt. Ein pauschaler Ausschluss zwingender Kündigungs- oder Rückerstattungsrechte erfolgt nicht.

### 7. Absagen, Verspätungen und Nichterscheinen
Bestätigte Lektionen können bis mindestens 24 Stunden vor Beginn kostenlos telefonisch oder per WhatsApp abgesagt oder verschoben werden. Es zählen fortlaufende Stunden, auch am Wochenende und an Feiertagen. Für die Frist ist der Eingang der Nachricht bzw. die telefonische Mitteilung massgebend. Bei Unsicherheit über die Zustellung ist zusätzlich anzurufen.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die reservierte Lektion zum vereinbarten Tarif verrechnet bzw. vom Abonnement abgezogen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Wird der Termin anderweitig bezahlt besetzt oder entstehen ersparte Kosten, werden diese angerechnet. Zwingende Ansprüche bleiben vorbehalten. Bei Verspätung der lernenden Person endet die Lektion grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt. Verzögerungen, die Diana zu vertreten hat, werden nachgeholt oder entsprechend gutgeschrieben.
Kann Diana eine Lektion wegen Krankheit, Fahrzeugausfall oder aus Sicherheitsgründen nicht durchführen, wird sie kostenlos verschoben oder eine vorausbezahlte, nicht erbrachte Leistung gutgeschrieben bzw. zurückbezahlt. Gesetzliche Ansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen.

### 8. Voraussetzungen, Fahrtüchtigkeit und Anweisungen
Zu jeder Lektion sind der gültige originale Lernfahrausweis bzw. bei Kontrollfahrten die erforderlichen Führerausweis- und Behördenunterlagen sowie vorgeschriebene Sehhilfen mitzuführen. Fehlende Voraussetzungen, Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit und sicherheitsrelevante Veränderungen sind vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen. Es gilt während des Unterrichts ein Alkoholwert von 0,0 Promille; Drogen und missbräuchlich verwendete Medikamente sind untersagt. Auch Übermüdung oder gesundheitliche Einschränkungen dürfen die sichere Teilnahme nicht beeinträchtigen.
Sicherheitsanweisungen sind zu befolgen. Das Fahrzeug darf nur im vereinbarten Unterricht oder Prüfungseinsatz benutzt werden. Bei fehlenden Unterlagen oder Fahrtüchtigkeit kann Diana den Unterricht verweigern oder abbrechen. Kosten für die reservierte Leistung richten sich nach Ziffer 7 und den gesetzlichen Voraussetzungen. Die blosse Behauptung eines Verstosses begründet noch keine unbegrenzte Schadenersatzpflicht.

### 9. Versicherung und erfasste Fahrten
Das Fahrschulfahrzeug ist im Rahmen der bestehenden Motorfahrzeug-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung versichert. Die Schadenregelung gilt für vereinbarte Fahrlektionen einschliesslich der Kennenlernlektion sowie für die praktische Führerprüfung und vereinbarte Kontrollfahrten mit dem Fahrschulfahrzeug. Sie gilt auch, wenn bei einer Probelektion keine Administrations- und Versicherungspauschale verlangt wird.
Ein anderes Schulungs- oder Ersatzfahrzeug wird nur mit geklärter Versicherungsdeckung eingesetzt. Abweichende Bedingungen werden vor dem Einsatz ausdrücklich mitgeteilt und vereinbart. Private Übungsfahrten und fremde Privatfahrzeuge sind nicht Bestandteil dieser Zusage. Persönliche Unfall- und Krankenversicherungen sind von den Teilnehmenden selbst sicherzustellen; eine zusätzliche persönliche Unfalldeckung wird mit diesen AGB nicht zugesichert.
Der konkrete Versicherungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Police. Die vertragliche Kostenbegrenzung gegenüber lernenden Personen gemäss Ziffer 10 besteht unabhängig davon, ob die Fahrschule mit ihrer Versicherung einen höheren Selbstbehalt vereinbart hat.

### 10. CHF 1’000 Selbstbehalt bei schuldhaft verursachten Schäden
Verursacht eine lernende Person im vereinbarten Unterricht oder Prüfungseinsatz einen Schaden schuldhaft, trägt sie die ihr zurechenbare, nach Versicherungs- oder Drittleistungen verbleibende Schadenbeteiligung bis zu **CHF 1’000 pro Schadenereignis**. Diese Begrenzung gilt bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit für Schäden am Schulungsfahrzeug einschliesslich Felgen-, Reifen-, Parkier- und Lackschäden sowie für einen weiterverrechenbaren Haftpflicht-Selbstbehalt. Mehrere Schadenpositionen desselben Ereignisses werden für diese Grenze zusammengerechnet.
Ist der zurechenbare, ungedeckte Schaden geringer als CHF 1’000, wird nur der geringere Betrag verrechnet. Es wird weder ein pauschaler Betrag unabhängig vom Schaden verlangt noch ein Schaden doppelt über Versicherung und lernende Person ersetzt. Bei fehlendem Verschulden der lernenden Person besteht keine Kostenbeteiligung nach dieser Ziffer.
Bei der Beurteilung sind Ausbildungsstand, konkrete Instruktionen, Verkehrssituation sowie die Aufsichts- und Eingriffspflichten der Fahrlehrerin zu berücksichtigen. Ein Lernfehler oder ein Unfall führt deshalb nicht automatisch zu einer Forderung von CHF 1’000. Ein Mitverschulden der Fahrlehrerin oder Dritter wird nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt. Zwingende Ansprüche geschädigter Dritter bleiben unberührt.

### 11. Grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Regress
Bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadenverursachung gilt die Begrenzung auf CHF 1’000 nicht für rechtlich begründete weitergehende Ansprüche. Grobe Fahrlässigkeit setzt eine besonders schwere Verletzung elementarer Sorgfaltspflichten voraus; ein gewöhnlicher Lernfehler allein genügt dafür nicht.
Weitergehende Schadenersatz- oder Regressforderungen können insbesondere entstehen, wenn Alkohol, Drogen, beeinträchtigender Medikamentenmissbrauch, bewusstes Fahren trotz erheblicher Übermüdung oder ein schwerwiegender Verstoss gegen Sicherheitsanweisungen den Schaden schuldhaft verursacht hat. Nicht jeder Verstoss führt automatisch zu einer vollen Haftung.
Eine Leistungskürzung oder ein Regress des Versicherers wird der lernenden Person nur insoweit weiterbelastet, wie ein entsprechender Anspruch nach Gesetz und der vereinbarten Schadenregelung besteht. Verschulden, Kausalität, Ausbildungsstand, Mitverschulden und tatsächliche Schadenshöhe sind zu berücksichtigen. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Eine beliebige oder doppelte Verrechnung von Selbstbehalt und Regress ist ausgeschlossen.

### 12. Verhalten und Abrechnung im Schadenfall
Unfälle, Beschädigungen und auch kleinere Fahrzeugschäden sind Diana unverzüglich zu melden. Die notwendigen Sicherungs- und Hilfsmassnahmen sind zu treffen; behördliche Meldepflichten bleiben bestehen. Betroffene Personen wirken bei der sachlichen Dokumentation und Schadenmeldung mit. Gegenüber Dritten werden keine eigenmächtigen Schuldanerkennungen, Zahlungen oder Reparaturaufträge erteilt; wahrheitsgemässe Angaben gegenüber Behörden bleiben selbstverständlich erforderlich.
Vor einer Forderung informiert Diana über den Hergang, die begründete Zurechnung, Versicherungs- bzw. Drittleistungen und den verlangten Betrag. Die Berechnung wird mit geeigneten Belegen nachvollziehbar gemacht. Einwendungen können schriftlich mitgeteilt werden. Massgebend ist der tatsächlich zurechenbare Schaden; eine Versicherungsablehnung ersetzt die Prüfung der Haftung nicht.

### 13. Prüfungstag und amtliche Gebühren
Die Anmeldung zur praktischen Prüfung wird gemeinsam besprochen, wenn die Prüfungsreife erreicht ist. Der Aufwand für Einfahren, Fahrzeugbereitstellung während der Prüfung und vereinbarte Begleitung wird nach dem vorgängig vereinbarten Zeitumfang zum gültigen Lektions- oder Abo-Tarif abgerechnet. In der Regel fallen zwei bis zweieinhalb Lektionen an; der konkrete Umfang wird vor dem Prüfungstag mitgeteilt. Amtliche Prüfungs- und Ausweisgebühren erhebt die zuständige Behörde separat.
Für Absagen oder Nichterscheinen gelten die vereinbarte Reservierung gemäss Ziffer 7 sowie unabhängig davon die Bedingungen und Gebühren der Behörde. Der Prüfungserfolg wird nicht garantiert. Eine Kontrollfahrt kann besonderen behördlichen Voraussetzungen unterliegen; dafür gelten die verbindlichen Informationen der zuständigen Behörde.

### 14. Haftung der Fahrschule und Bussen
Diana haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für eigenes vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten sowie gesetzlich zwingende Haftung wird nicht ausgeschlossen. Mit diesen AGB wird die gesetzliche Verantwortung der Fahrlehrerin für Instruktion, Aufsicht und mögliche Eingriffe nicht auf die lernende Person übertragen.
Bussen und behördliche Kosten richten sich nach der gesetzlichen Verantwortlichkeit und dem jeweiligen Behördenentscheid. Sie werden nicht allein deshalb dem Fahrschüler belastet, weil er das Fahrzeug gelenkt hat. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt Diana keine Verwahrung persönlicher Gegenstände; gesetzliche Haftungsansprüche bleiben bestehen.

### 15. Datenschutz, Bilder und Kommunikation
Personendaten werden gemäss der [Datenschutzerklärung](https://dianas.ch/datenschutz) für Anfrage, Ausbildung, Abrechnung und erforderliche Behördenkontakte bearbeitet. WhatsApp ist ein freiwilliger Kontaktweg; alternativ stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung. Fotos, Videos und Schülernamen werden für Website oder soziale Medien nur mit gesonderter Zustimmung veröffentlicht. Die Teilnahme an der Fahrausbildung setzt keine Zustimmung zur Veröffentlichung voraus.

### 16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Zwingende Schutzvorschriften bleiben vorbehalten. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; insbesondere werden zwingende Gerichtsstände und Wahlrechte von Konsumentinnen und Konsumenten nicht ausgeschlossen.

### 17. Änderungen und Teilunwirksamkeit
Der Stand dieser Fassung ist auf dieser Seite angegeben. Änderungen werden für neue Vertragsabschlüsse veröffentlicht; für bestehende Vereinbarungen gilt Ziffer 2. Wird eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen, soweit dies rechtlich möglich ist. An die Stelle einer unwirksamen Regel tritt das anwendbare Recht; eine automatisch möglichst weitgehende Belastung der lernenden Person ist nicht vereinbart.

## Datenschutzerklärung

Seite: https://dianas.ch/datenschutz · Stand: 17. Oktober 2026

### 1. Verantwortliche und Kontakt
Verantwortlich für die Datenbearbeitung durch Diana’s Fahrschule ist Diana Papaioannou, Loostrasse 19, 8803 Rüschlikon, Schweiz. Fragen und Datenschutzanliegen kannst du an info@dianas.ch oder telefonisch an 076 320 03 00 richten. Diese Erklärung beschreibt die Website und die Bearbeitung im Zusammenhang mit Anfragen und der Fahrausbildung nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz.

### 2. Websitebesuch und technische Zugriffsdaten
Diese Website wird über ChatGPT Sites von OpenAI bereitgestellt; die technische Auslieferung erfolgt unter Einsatz der Infrastruktur von Cloudflare. Bei Abrufen werden technische Angaben wie IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Adresse, Browser- und Geräteinformationen sowie Fehler- und Sicherheitsinformationen durch die beteiligten Infrastrukturbetreiber bearbeitet. Dies dient der Auslieferung, Stabilität, Fehleranalyse und Abwehr von Missbrauch.
Die Datenbearbeitung der Plattform- und Infrastrukturbetreiber wird in deren Datenschutzhinweisen beschrieben: [OpenAI](https://openai.com/policies/eu-privacy-policy/) und [Cloudflare](https://www.cloudflare.com/privacypolicy/). Deren technische Infrastruktur ist international; eine ausschliessliche Verarbeitung in der Schweiz wird nicht zugesichert. Insbesondere kann eine Bearbeitung in den USA erfolgen. Die Anbieter erläutern ihre grenzüberschreitende Bearbeitung und Schutzmechanismen in diesen Hinweisen. Für weitere Angaben zum konkreten Websitebetrieb kannst du dich an Diana wenden.

### 3. Kontaktformular und direkte Anfragen
Das Kontaktformular verarbeitet Vorname, Wohnort, Lernstand und bevorzugte Zeiten zunächst im Arbeitsspeicher deines Browsers. Die Eingaben werden von dieser Website nicht in einer eigenen Formulardatenbank gespeichert. Der Absende-Button öffnet eine vorbereitete WhatsApp-Nachricht; er sendet die Nachricht nicht selbst. Mit dem Öffnen des WhatsApp-Links werden die vorausgefüllten Angaben in dessen URL an WhatsApp übergeben. Du entscheidest dort, ob du die Nachricht tatsächlich an Diana sendest.
Bei einer Anfrage per WhatsApp, Telefon oder E-Mail bearbeitet Diana deine Kontaktdaten und die von dir übermittelten Angaben, um zu antworten, den Ausbildungsbedarf zu besprechen und Termine zu vereinbaren. Bitte übermittle nur die für deine Anfrage erforderlichen Informationen.

### 4. Freiwillige Kommunikation über WhatsApp
WhatsApp ist ein Dienst von WhatsApp Ireland Limited und Unternehmen der Meta-Gruppe. Bei der Nutzung verarbeitet WhatsApp eigene Nutzungs- und Kontaktdaten nach seinen Bedingungen; eine Bearbeitung ausserhalb der Schweiz und des EWR, insbesondere in den USA, ist möglich. Informationen dazu findest du in der [WhatsApp-Datenschutzerklärung](https://www.whatsapp.com/legal/privacy-policy-eea).
Die Nutzung ist freiwillig. Du kannst Diana stattdessen telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Ein blosses Aufrufen dieser Website öffnet keinen WhatsApp-Chat und übermittelt deine Formulareingaben nicht an WhatsApp.

### 5. Ausbildung, Behördenkontakte und Abrechnung
Für die Organisation und Durchführung der Fahrausbildung bearbeitet Diana insbesondere Name, Kontakt- und Rechnungsangaben, vereinbarte Termine, notwendige Ausweis- und Berechtigungsinformationen, Lernstand und Ausbildungsfortschritt. Hinzu kommen erforderliche Angaben für die Anmeldung zur Prüfung, Zahlungen und im Schadenfall die Schadenabwicklung. Gesundheitsbezogene Angaben werden nur bearbeitet, soweit sie für sichere Teilnahme, Terminregelungen oder konkrete Ansprüche erforderlich sind.
Notwendige Informationen können an die zuständigen Strassenverkehrsbehörden, Versicherer, beteiligte Zahlungsdienstleister und beigezogene Stellen für Buchhaltung oder rechtlich erforderliche Anspruchsabwicklung weitergegeben werden. Eine Weitergabe erfolgt zweckbezogen und im erforderlichen Umfang. Kundendaten werden nicht verkauft.

### 6. Instagram und Fotos
Die Instagram-Galerie verwendet auf dieser Website bereitgestellte Vorschaubilder und Links zu den Originalbeiträgen. Es handelt sich nicht um einen eingebetteten Instagram-Feed. Beim blossen Anzeigen der Galerie werden die Bilder von dieser Website geladen. Erst beim Öffnen eines Instagram-Links wird eine Verbindung zum Angebot von Meta hergestellt; dort gelten dessen Datenschutzbedingungen.
Fotos, Videos und Namen von Fahrschülerinnen und Fahrschülern werden für Website und soziale Medien nur mit gesonderter Zustimmung verwendet. Eine Zustimmung kann für künftige Veröffentlichungen widerrufen werden. Für bereits veröffentlichte Inhalte werden im Rahmen der rechtlichen und technischen Möglichkeiten die nötigen Schritte geprüft. Die Zustimmung ist keine Voraussetzung für Fahrstunden.

### 7. Cookies, Statistik-Auswahl und Google Analytics
Diese Website verwendet Google Analytics 4 über den Google-Tag, um Seitenaufrufe und die Nutzung von Kontakt-Buttons statistisch auszuwerten und das Angebot zu verbessern. Anbieterin für Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz ist Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Google Analytics wird erst geladen, wenn du „Statistik erlauben“ auswählst. Bei „Nur notwendige“ werden der Google-Tag und die CTA-Messung nicht aktiviert. Eine einmal erteilte Zustimmung kannst du über „Cookie-Einstellungen“ im Footer jederzeit ändern oder widerrufen. Die Website und ihre Kontaktfunktionen bleiben ohne Zustimmung nutzbar.
Deine Auswahl wird für bis zu 180 Tage im Local Storage deines Browsers gespeichert. Dort werden keine Formularinhalte gespeichert. Nach einem Widerruf wird die weitere Messung deaktiviert; die von dieser Website erreichbaren Google-Analytics-Cookies werden gelöscht. Bereits an Google übermittelte Daten werden dadurch nicht rückwirkend gelöscht.
Nach Zustimmung kann Google Analytics Cookies verwenden und Angaben zu besuchten Seiten, Interaktionen, Zeitpunkt sowie Browser und Gerät bearbeiten. Für das Ereignis „cta_click“ werden feste Button-Bezeichnungen, Positionen, Kontaktarten und gegebenenfalls das ausgewählte Abo übermittelt. Formularinhalte und vorausgefüllte WhatsApp-Nachrichten werden diesem Ereignis nicht hinzugefügt. Freie URL-Abfrageparameter werden aus der an Analytics übergebenen Seitenadresse entfernt; übliche Kampagnenparameter können zur Herkunftszuordnung erhalten bleiben. Google-Signale und Anzeigenpersonalisierung werden in der Website-Konfiguration deaktiviert; die Werbe-Einwilligungsparameter bleiben abgelehnt.
Die IP-Adresse wird technisch an Google übermittelt; nach Angaben von Google werden IP-Adressen in Google Analytics 4 nicht protokolliert oder gespeichert. Eine Verarbeitung auf Servern ausserhalb der Schweiz und des EWR, insbesondere in den USA, ist möglich. Weitere Informationen findest du in der [Google-Datenschutzerklärung](https://policies.google.com/privacy?hl=de) und den [Datenschutzhinweisen zu Google Analytics](https://support.google.com/analytics/answer/12017362?hl=de). Technisch notwendige Funktionen der Hosting- und Sicherheitsinfrastruktur richten sich zusätzlich nach den Datenschutzhinweisen der betreffenden Anbieter.

### 8. Aufbewahrung und Sicherheit
Diana bewahrt Daten so lange auf, wie sie für die Bearbeitung einer Anfrage, die Ausbildung, Abrechnung, Schadenabwicklung oder die Wahrung berechtigter Ansprüche benötigt werden. Nicht mehr benötigte Daten werden gelöscht oder anonymisiert. Buchhaltungsunterlagen werden grundsätzlich während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren aufbewahrt. Bei offenen Ansprüchen oder Verfahren kann eine längere Aufbewahrung erforderlich sein. Die Aufbewahrungsfristen der externen Plattformbetreiber ergeben sich aus deren eigenen Datenschutzhinweisen.
Der Zugriff wird auf erforderliche Personen und Zwecke beschränkt. Für den Betrieb werden angemessene technische und organisatorische Schutzmassnahmen eingesetzt. Eine vollständig risikofreie Übermittlung über Internet und externe Kommunikationsdienste kann nicht garantiert werden.

### 9. Deine Rechte
Du kannst im Rahmen des anwendbaren Rechts Auskunft über die dich betreffenden Personendaten verlangen und unrichtige Angaben berichtigen lassen. Du kannst die Löschung oder Einschränkung einer Bearbeitung beantragen und eine erteilte Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Ein Anspruch auf Herausgabe oder Übertragung deiner Daten besteht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und berechtigte Ansprüche können einer sofortigen Löschung entgegenstehen.
Richte dein Anliegen an info@dianas.ch. Zum Schutz deiner Daten kann eine angemessene Identitätsprüfung erforderlich sein. Datenschutzrechtliche Anliegen können auch dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten vorgelegt werden.

### 10. Änderungen
Diese Erklärung wird angepasst, wenn sich die Website oder ihre Datenbearbeitung ändern. Der Stand ist auf dieser Seite angegeben.

## Informationen mit individueller oder externer Bestätigung

Freie Termine, Treffpunkte, Unterrichtsbedarf und Prüfungsreife werden direkt mit Diana geklärt. Die Website veröffentlicht keine garantierte Erfolgsquote oder garantierte Anzahl nötiger Lektionen. Für aktuelle gesetzliche Voraussetzungen zum Lernfahrausweis und zur Lernphase gelten die [offiziellen Informationen des Kantons Zürich](https://www.zh.ch/de/mobilitaet/fuehrerausweis-fahren-lernen/fahren-lernen/lernfahrausweis.html).
